a) Strafanzeige kann von jedermann erhoben werden. Sie soll die Behörden lediglich über das Bestehen eines bestimmten, strafrechtlich relevanten Sachverhalts informieren und kann so, insbesondere im Bereich der Offizialdelikte, das heisst bei Delikten, die von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen zu verfolgen sind, Anstoss zur Einleitung eines Verfahrens geben. Zu unterscheiden ist die Strafanzeige vom Strafantrag.