A. Am 4. Juni 2003 um ca. 14.00 Uhr fuhr X. mit seinem Personenwagen der Marke Seat mit dem Kontrollschild F. von A. kommend über die B.- Strasse in Richtung C.. Er beabsichtigte, bei der D.-Kreuzung nach links in die E.-Strasse abzubiegen. Gleichzeitig fuhr Z. als Lenker des Personenwagens der Marke Audi mit dem Kontrollschild G. von C. kommend über die E.-Strasse in Richtung C. mit der Absicht, nach links in die B.-Strasse abzubiegen. Als X. auf der D.-Kreuzung nach links abbog, kam es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge. Als die Polizei an der Unfallstelle eintraf, befanden sich die beiden beteiligten Fahrzeuge nicht mehr in der Endlage.