2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens gehen zu Lasten des Kantons Graubündens, welcher die Beschwerdeführer ausseramtlich mit Fr. 1'000.- - zu entschädigen hat. 3. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Präsident: Der Aktuar ad hoc: