3.40, S. 1 f.). Als auffallend ist der Umstand zu werten, dass fast alle befragten Schüler die Fesselung sinngemäss als Strafe bezeichneten, ohne dass auch nur einer einen Zusammenhang mit einem Unterrichtsthema herstellte. Sagten doch T. und I. in der untersuchungsrichterlichen Befragung unabhängig voneinander aus, dass sie in der Schule über Eskimos und Lappland gesprochen hätten, die Fesselung jedoch nicht mit diesem Thema im Zusammenhang gestanden habe. Der von L. geltend gemachte Marterpfahl habe etwas mit den Indianern zu tun, welche sie nie durchgenommen hätten (act. 3.33, S. 6 und act. 3.37, S. 4).