Immerhin erklärte die Angeschuldigte, die Fesselung habe als Bestandteil des Sachunterrichts (Nordische Völker, Lappland) stattgefunden und das Anbinden an einen Marterpfahl demonstrieren sollen. Konfrontiert mit der Einwendung eines Kindes, es gäbe in Lappland gar keine Marterpfähle, brachte die Lehrerin in der untersuchungsrichterlichen Einvernahme vor, sie habe auch über Kanada gesprochen. Dies vermöge sie jedoch nicht zu beweisen, zumal sich darüber nichts in der Unterrichtsmappe fände (act. 3.40, S. 1 f.).