sondern um eine unspektakuläre, spielerische Demonstration gehandelt habe. Ob diese Begründung allfällige Bedenken zerstreut oder ob die anfängliche Bestreitung der Fesselung und die späte Erinnerung als Indiz dafür zu gelten haben, dass die Lehrerin die Angelegenheit verheimlichen wollte und erst infolge der erdrückenden Beweislage zugab, sich an das Ereignis zu erinnern, lässt sich nicht abschliessend beurteilen. Immerhin erklärte die Angeschuldigte, die Fesselung habe als Bestandteil des Sachunterrichts (Nordische Völker, Lappland) stattgefunden und das Anbinden an einen Marterpfahl demonstrieren sollen.