3.27, S. 5) und „Er und S. hätten anfangs gedacht, dies meine sie ja wohl nicht im ernst“ (act. 3.33, S. 4) – auf eine gesamthaft unklare oder gar unwahre Zeugenaussage schliessen zu wollen. Aus den zitierten Stellen lässt sich lediglich ableiten, dass die beiden Schüler zuerst nicht wussten, warum sie an die Turnstange gefesselt wurden, und die Lehrerin ihnen, wie die beiden selber aussagten, erst später den Grund dafür mitgeteilt habe. Festzuhalten ist vielmehr, dass sich in den psychologischen Berichten zu den Videobefragungen der 2