Auf der anderen Seite ist zwar auffällig, jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die Mütter Q. und U. tatsächlich erst Ende Januar 2003 von der Fesselung ihrer Kinder erfahren haben (act. 3.01, S. 4; 3.07, S. 1; 3.09, S. 1; 3.27, S. 6; 3.33, 2 S. 5). Ob oder warum die Angelegenheit nicht schon früher Anlass zu Diskussionen bot, ist nicht restlos geklärt; ob die Anschuldigungen infolge eines Komplottes erhoben wurden oder ob die durch L. veranlasste Fesselung eine Strafe darstellte und die Schüler zu Hause kaum etwas darüber berichtet haben oder ob andere Gründe denkbar wären, ist allenfalls durch die Untersuchungsbehörde abzuklären.