Mit diesem Einwand stösst sie jedoch ins Leere, soweit sie den Fesselungsvorfall in Frage stellen will, zumal nicht strittig ist, dass die beiden Schüler in der Tat an die Kletterstange gebunden wurden. Ausserdem kann aus dem Umstand, dass bis Januar 2003 nichts darüber in den Unterlagen des Schulrates vorhanden ist und anscheinend zwei Jahre nicht über die Angelegenheit gesprochen wurde, nicht schlüssig abgeleitet werden, dass abgesehen von den Schülern niemand im Vorfeld etwas von der Fesselung wusste und auch tatsächlich nicht darüber gesprochen wurde.