und vierten Klasse des Jahres 2003 bzw. deren Eltern. Da bei den Umfragen andere, beim Vorfall nicht anwesende Schüler und Eltern befragt wurden, die bestenfalls indirekt zu dem hier zur Diskussion stehenden Vorkommnis Stellung nehmen können, vermögen die Ergebnisse dieser Umfragen hinsichtlich des vorliegend zu beurteilenden Falles kaum etwas zu beweisen und ändern an den bestehenden Verdachtsmomenten nichts (Ziffer 4d). Sie stellen allenfalls nicht mehr als ein Indiz dar, dass Angst und körperliche Übergriffe im Unterricht der Lehrerin L. nicht auszuschliessen sind (vgl. act. 3.27, S. 2 und 6 f.; 3.37; Beilagen Beschwerdeführer act. 1.04-1.09).