d) Aus den Antworten der Schülerinnen und Schüler, welche die Untersuchungsrichterin unter anderem in einer Tabelle (act. 1.13, S. 3 f.) zusammengefasst hat, ergibt sich entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ein im Grossen und Ganzen einheitliches Bild. Abgesehen davon, dass erstellt ist, dass es eine Fesselung gegeben hat, kommt deutlich zum Ausdruck, dass sich der Vorfall während des Turnunterrichts ereignete und die Knaben mit Hilfe von Springseilen an die Kletterstange in der Turnhalle gebunden wurden, was im Übrigen von der Lehrerin auch nicht bestritten wird.