auf eine Fesselung zu entnehmen. Laut Strafakten hätten die Eltern von T. und S. erst etwa im Januar 2003, das heisst fast zwei Jahre nach der Fesselung von diesem Vorfall erfahren. Im Wissen darüber, dass sich Erinnerungen im Laufe der Zeit wesentlich verändern können, sei nicht ausgeschlossen, dass der Lauf der Zeit die Erinnerung der befragten Personen verändert habe. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass Gruppenaussagen im Schulbereich eine besondere Problematik beinhalten würden. Oft komme es zu vielfältiger Einwirkung auf die Aussage von Schülern – sei es durch Mitschüler, Eltern, die beschuldigten Lehrer, in kleineren Gemeinden auch durch andere Personen –, so dass eine gegen-