B. Am 10. April 2003 erstatteten die Eltern von T., T1. und U., gegen L. Strafanzeige. Sie beschuldigten die Lehrerin, in einer Turnstunde ihren Sohn T. sowie dessen Mitschüler S. während fast der ganzen Lektion zur Strafe an die Turnstange gefesselt zu haben. Am 27. April 2003 erstattete auch die Mutter von S., Q., aus demselben Grund Strafanzeige gegen L. (act. 3.01, S. 3). C. Aufgrund dieser Strafanzeigen eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 18. Juni 2003 eine Strafuntersuchung wegen Nötigung (act. 1.01).