A. Die Schwestern Z. und X. bildeten seit dem Tode ihrer Mutter A. im Jahre 1983 eine Erbengemeinschaft. Im Januar 1989 wurde mittels partiellem Erbteilungsvertrag die Liegenschaft Parzellen Nr. 1467, Mehrfamilienhaus Chesa B., Assek. Nr. 558 in C., Gemeinde D., in Stockwerkeigentum aufgeteilt und die 5 ½-Zimmerwohnung Nr. 1 im Erdgeschoss Z. bzw. die 4 ½ -Zimmerwohnung Nr. 2 im OG X. zu alleinigem Eigentum und überdies je ein Autoeinstellplatz zur ausschliesslichen Benützung zugewiesen.