Zudem ist auch nicht abgeklärt, weshalb und wie viele Schritte X. auf das Windseil zugegangen war. Diese Abklärungen würden sich nur dann erübrigen, wenn man zum Schluss käme, dass das Verhalten von X. derart zu missbilligen ist, dass es alle anderen möglichen (Mit)Ursachen überwiegt. Die Polizei hat X. nicht befragt, weshalb er in Richtung Tunnel "Oberes Loch" gegangen war. Eine Erklärung, weshalb X. auf das Windseil zuging, liefert die Beschwerdeschrift. Darin wird ausgeführt, dass X. über Funk lediglich erfahren habe, dass die Piste ab 12.00 Uhr gesperrt sei. Der Grund dafür habe er nicht gewusst.