Information hätte weiter leiten müssen? Es ist durchaus vorstellbar, dass jemand für den Unfall strafrechtlich verantwortlich ist, wobei dies nicht zwangsläufig A. sein muss. Es wird zu untersuchen sein, wie das Funknetz aufgebaut war und wer für die Meldung respektive Weiterleitung der Meldung zuständig war sowie ob und bejahendenfalls von wem diese Meldung an X. weitergeleitet worden ist oder nicht. Im weiteren ist zu prüfen, ob A. zum Vorwurf gereicht, dass sich das Windseil unerwartet in Richtung Tunnel "Vereina" bewegt hat. Zudem ist auch nicht abgeklärt, weshalb und wie viele Schritte X. auf das Windseil zugegangen war.