Offen ist auch, ob der Gruppenleiter Zivilschutz ebenfalls am Unfallort im Einsatz war. Überhaupt ist ungenügend abgeklärt worden, wie die Kommunikationswege zwischen A. und den bei den Tunnels eingeteilten Zivilschützer festgelegt waren beziehungsweise wie und wo die Verantwortlichkeiten geregelt waren. War der Gruppenleiter Zivilschutz der Ansprechpartner von A. und hätte jener seine Leute über das Vorhaben von A. informieren müssen. Oder hatte die Meldung über die Funkzentrale an den Gruppenleiter zu erfolgen, wobei letzterer die 11