Nach den Aussagen von A. und B. scheint dies nicht der Fall gewesen zu sein; es sollen einzig die jeweiligen Gruppenleiter mit einer direkten Funkverbindung zur Zentrale ausgerüstet gewesen sein. Dabei stellen sich die Fragen, wer Gruppenleiter der bei den beiden Tunnels eingeteilten Zivilschützer war - nach den Untersuchungsakten scheint dies C. gewesen zu sein -, ob dieser die Meldung von A. über die Funkzentrale erhalten und an seine Leute weitergeleitet hat sowie ob der Empfang der Meldung bestätigt worden ist. Offen ist auch, ob der Gruppenleiter Zivilschutz ebenfalls am Unfallort im Einsatz war.