den würde (act. 3.10). Bei der untersuchunsrichterlichen Befragung sagte er indes, dass er davon ausgegangen sei, dass X. über die Funkzentrale gewarnt worden sei. Er erklärte aber auch, dass nicht damit zu rechnen war, dass das Windseil in den näheren Bereich des oberen Einganges des Tunnels "Vereina" gelangen könnte. Es drängt sich die Frage auf, weshalb die Zivilschützer beim oberen Tunnel "Grosses Loch" X. hätten informieren sollen, wenn A. selbst davon ausging, dass beim Tunnel "Vereina" keine Gefahr bestand. Wie ist dabei zu erklären, dass das Seil dennoch in Richtung Tunnel "Vereina" wanderte? Ist dies allenfalls auf eine Sorgfaltspflichtverletzung von A. zurückzuführen?