dass das Pistenfahrzeug an einem Windseil angehängt war und sich dieses in der Folge durch das Abwärtsfahren des Pistenfahrzeugs über den Bereich des Verbindungstückes zwischen den beiden Tunnels spannen würde. X. will sich selbst bei seinem Zivilschutzkollegen, Gamma 6, erkundigt haben, was ablaufe. Wie er verstanden haben will, habe ihm dieser mitgeteilt, dass alles gesperrt werde. Um wen es sich beim Zivilschutzkollegen "Gamma 6" handelt und was dieser X. genau gesagt hat, ist nicht untersucht worden. Auffallend ist, dass A. in der polizeilichen Einvernahme deponiert hatte, dass er davon ausgegangen sei, dass X. von seinen Kollegen, welche er persönlich instruiert hatte, informiert wer-