Personenverkehr zu sperren. Er habe via Funk an den oberen Eingang vom Tunnel "Grosses Loch" angeordnet, dieses unverzüglich zu sperren. Zu jenem Zeitpunkt habe sich X. am oberen Ende vom Tunnel "Vereina" und ausser Gefahr befunden. D. gab an, X. nicht weiter orientiert zu haben. Auch von A. sei X. nicht informiert worden (act. 3.7). C. hatte als Vorgesetzter der Gruppe Zivilschutz Chur die Verantwortung über seine Leute im Bereich "Grosses Loch" und "Vereina". Auf polizeiliches Befragen vom 6. Februar 2003 gab er an, dass die Kommunikation zwischen dem Zivilschutz und den Verantwortlichen vom Organisationskomitee künftig besser funktionieren müsse (act.