a) In der Einstellungsverfügung wird ausgeführt, dass A. sowohl über Funk bei der Funkzentrale wie auch direkt vor Ort die am Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" befindlichen Mitarbeiter des Zivilschutzes darüber informiert habe, dass der Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels "Grosses Loch" und "Vereina" während der Pistenpräparation mit der am Windseil angehängten Maschine für Skifahrer und Benützer gesperrt sei. Die im Bereich der Tunnels "Vereina" und "Grosses Loch" tätigen Zivilschutzmitarbeiter wie auch die Voluntaris hätten mithin direkt oder über Funk Kenntnis von diesen Tatsachen erhalten.