Anschliessend habe er begonnen, die Damenabfahrtspiste unter Verwendung des Windseils zu präparieren. Bedingt durch die Geländestruktur, die Schutzzäune und die sichtverdeckenden Fleecetücher sei es ihm nicht möglich gewesen, den gesamten über ihm liegenden Bereich ständig im Auge zu behalten. Die Mitteilung über Funk und die zusätzliche Instruktion der im besonders gefährdeten Bereich stehenden Personen durch A. müsse als genügend angesehen werden. Es sei auch erstellt, dass X. von seinen Vorgesetzten auf die Gefahr, welche bei den Arbeiten mit dem Windseil bestehe, hingewiesen worden sei.