B. Mit Verfügung vom 29. März 2004 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die gegen A. wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafuntersuchung ein. Die Einstellungsverfügung wird damit begründet, dass A. sowohl über Funk bei der Funkzentrale wie auch direkt vor Ort die am Ausgang des Tunnels "Grosses Loch" stehenden Mitarbeiter des Zivilschutzes darüber informiert habe, dass die Damenabfahrtspiste wie auch der Verbindungsweg zwischen den beiden Tunnels während der Präparation mit der Maschine gesperrt sei. Anschliessend habe er begonnen, die Damenabfahrtspiste unter Verwendung des Windseils zu präparieren.