bb) Weiter rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Er macht geltend, auf eine telefonische Anfrage beim Untersuchungsrichteramt Samedan hin die Auskunft erhalten zu haben, die Einsichtnahme in den Akten müsse in Samedan erfolgen. Er habe keinen Anspruch auf Akteneinsicht beim Bezirksgericht Moesa.