Betrachtet man die von P. gegenüber der Polizei und dem Untersuchungsrichter getätigten Aussagen fällt auf, dass sie nicht frei von Widersprüchen sind. Gegenüber der Polizei gab P. an, dass, als er den Porsche- Fahrer auf seiner Fahrspur erblickt habe, dieser dabei gewesen sei, ein Überholmanöver zu beenden. Als Reaktion darauf habe er abgebremst. Demgegenüber sagte er beim Untersuchungsrichter aus, den Eindruck gehabt zu haben, dass dieser Wagen im Begriff gewesen sei zu überholen, was ihn veranlasst habe, sein Fahrzeug abzubremsen. Widersprüchlich sind die Aussagen von P. auch darüber, wie stark er abgebremst hatte.