Er sei der Meinung, dass der entgegenkommende Fahrzeuglenker eine Vollbremsung getätigt habe. Der Abstand des nachfolgenden Motorradfahrers dürfte dabei zu gering gewesen sein. F. erklärte auf Befragen, dass er nichts gesehen habe, was den Golf-Fahrer zum Bremsen veranlasst haben könnte. Er gab an, nicht in den Rückspiegel geschaut zu haben (act. 3.21). E. J., der Fahrer des Mercedes, wurde polizeilich am 20. Juli 2002 als Beteiligter am Verkehrsunfall befragt. Er gab an, nach N. als mittleres Fahrzeug einer Dreiergruppe in Richtung M. gefahren zu sein. Die Geschwindigkeit habe 80km/h betragen und es habe reger Gegenverkehr geherrscht.