Er habe auch keinen Schikane-Stopp getätigt. Er habe den Motorradfahrer ja erst wenige Sekunden vor dem Unfall bemerkt. Er habe auch nicht grundlos abgebremst, sondern aus Sicherheitsgründen, weil er der Meinung gewesen sei, dass der Porsche überholen wollte. P. hielt daran fest, dass er den Porsche zum grössten Teil der Fahrzeugbreite auf seiner Fahrspur gesehen habe (act. 3.14). G., der Fahrer des fraglichen Porsche, wurde am 20. Juli 2002 polizeilich befragt. Er erklärte, von N. in Richtung M. in einer langen Fahrzeugkolonne mit zirka 50 - 60km/h gefahren zu sein. Es habe reger Gegenverkehr ge- 2