Auf Befragen erklärte er, dass er, als er den Porsche-Fahrer vor sich gesehen habe, alles andere vergessen habe (act. 3.11). Am 22. Januar 2003 wurde P. noch untersuchungsrichterlich befragt. Er schilderte den Vorfall derart, dass er den Motorradfahrer, der sehr nahe aufgeschlossen habe, in der Galerie vor N. bemerkt habe. Ausgangs der Galerie habe er sich auf die vor ihm liegende Strecke konzentriert. Aus der Gegenrichtung sei Gegenverkehr in Form einer Fahrzeugkolonne von mindestens vier Fahrzeugen herangenaht. In dem Moment, als er die Fahrzeugkolonne erblickt habe, habe sich der Porsche, welcher an dritter Stelle gefahren sei, auf seiner Fahrspur befunden.