Hinter dem ersten Fahrzeug seien weitere gefahren. Er habe darunter einen Porsche erkennen können. Dieser sei dabei gewesen, ein Überholmanöver zu beenden. Die Distanz zum Porsche wird mit 400 Metern angegeben. P. gab an, den Porsche gesehen und daraufhin gebremst zu haben. Darüber wie stark er abgebremst hatte, konnte P. keine Angaben machen. Er gestand zu, sich auf der Unfallstelle dahingehend geäussert zu haben, dass er zu stark abgebremst habe, wobei er nicht mehr wisse, wie stark die Bremsung gewesen sei. Auf Befragen erklärte er, dass er, als er den Porsche-Fahrer vor sich gesehen habe, alles andere vergessen habe (act. 3.11).