botene Rücksichtnahme bedeute, dass nicht brüsk gestoppt werden dürfe, ausser wo es die Not gebiete (BBL 1955 II 34). a) P. wurde am 20. Juli 2002 zum Verkehrsunfall befragt. Er gab an, auf der Engadinstrasse in Richtung N. mit 90km/h unterwegs gewesen zu sein. Vor der Galerie "O." habe hinter ihm ein Motorradfahrer so nahe zu ihm aufgeschlos- 2