Vorliegend ist nun gerade der Punkt umstritten, ob der Porsche-Fahrer ausschwenkte beziehungsweise zum Überholen ansetzte oder nicht. Soweit mit der Rekonstruktion die Situation nachgestellt werden will, wie sie H. J. gesehen haben will, sind ebenfalls keine neuen Aufschlüsse zu erwarten, da sich der Porsche-Fahrer nach dessen Angaben auf der Überholspur befunden haben soll. Wie weit draussen auf der Gegenfahrbahn er sich befand, ist dabei nicht wesentlich. Bereits bei einem leichten Ausschwenken kann durch den entgegenkommenden Fahrzeuglenker auf ein Überholmanöver geschlossen werden.