"1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden sei aufzuheben. 2. Die Strafuntersuchung gegen P. betreffend fahrlässiger Tötung etc. sei wieder aufzunehmen und es seien insbesondere folgende Beweisaufnahmen durchzuführen: - Augenschein und Rekonstruktion des Unfallherganges samt Abklärung des Ausschwenkens des Porsche-Fahrers G. vor Ort in Anwesenheit der Beteiligten - Zeugeneinvernahme der beiden Kinder H. J. und I. J. 2 - Zeugeneinvernahme der Mutter von F.. 3. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge."