D. Gegen diese am 16. März 2004 mitgeteilte Einstellungsverfügung liessen A. X. sowie B. X. und C. X. am 6. April 2004 mit folgenden Rechtsbegehren strafrechtliche Beschwerde erheben: "1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden sei aufzuheben.