C. Mit Verfügung vom 10. März 2004 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die gegen P. wegen fahrlässiger Tötung geführte Strafuntersuchung ein. Die Einstellungsverfügung wird damit begründet, dass auf Grund der Zeugenaussagen davon auszugehen sei, dass sich tatsächlich ein Porsche auf der Gegenfahrbahn befunden habe. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass P. erst seit kurzem im Besitze des Führerausweises war und er durch das Auftauchen des Fahrzeugs auf seiner Fahrspur überrascht worden sei, sei das Abbremsen verständlich und könne nicht als unnötig bezeichnet werden.