A. Am Samstag, 20. Juli 2002, gegen 13.29 Uhr, ereignete sich auf der Engadinerstrasse E27 zwischen M. und N. in der Gegend von O. ein Verkehrsunfall zwischen einem in Richtung Unterengadin fahrenden Motorrad und einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dabei erlitt der Motorradfahrer D. X. schwerste Verletzungen, welchen er noch auf der Unfallstelle erlag. Mit Verfügung vom 3. September 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung gegen P. wegen fahrlässiger Tötung.