{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2004-06-16", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2004-20_2004-06-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2004_20_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609769be065aefd07695d58d83e0aea4231e32bcb1badb468ae30f818af1b92cfae34edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609769be065aefd07695d58d83e0aea4231e32bcb1badb468ae30f818af1b92cfae34edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2004_20", "Checksum": "8ea5f18ad462be07405ce8f83aa7431e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2004 20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 16.06.2004 BK 2004 20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 16.06.2004 BK 2004 20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  II. Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fahrlässige Tötung etc. | StA Einstellungsverfügung"}], "ScrapyJob": "446973/49/1971", "Zeit UTC": "12.09.2025 04:58:29", "Checksum": "14e0b272ef746fb3a1fd9574f1035df8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 16.06.2004 BK 2004 20\nRegeste:\nfahrlässige Tötung etc. | StA Einstellungsverfügung\n\nsen, dass er im Rückspiegel nur noch das obere Drittel des Scheinwerfers habe\nsehen können. Vor der Galerie habe er und das Motorrad einen ebenfalls in Richtung N. fahrenden Personenwagen überholt. Nach diesem Überholmanöver sei\nihm der Motorradfahrer ein längeres Stück immer dicht aufgeschlossen gefolgt;\ner habe kaum sein Licht sehen können. Ausgangs der langgezogenen Linkskurve\nhabe er weiter unten Fahrzeuge entgegenkommen gesehen. Das vorderste Fahrzeug der Fahrzeugkolonne habe sich in der Mitte des geraden Streckenstückes\nbefunden (die Distanz zu ihm wird nach Sichtung der Landkarte mit 350 Metern\nangegeben). Hinter dem ersten Fahrzeug seien weitere gefahren. Er habe darunter einen Porsche erkennen können. Dieser sei dabei gewesen, ein Überholmanöver zu beenden. Die Distanz zum Porsche wird mit 400 Metern angegeben.\nP. gab an, den Porsche gesehen und daraufhin gebremst zu haben. Darüber wie\nstark er abgebremst hatte, konnte P. keine Angaben machen. Er gestand zu, sich\nauf der Unfallstelle dahingehend geäussert zu haben, dass er zu stark abgebremst habe, wobei er nicht mehr wisse, wie stark die Bremsung gewesen sei.\nAuf Befragen erklärte er, dass er, als er den Porsche-Fahrer vor sich gesehen\nhabe, alles andere vergessen habe (act. 3.11). Am 22. Januar 2003 wurde P.\nnoch untersuchungsrichterlich befragt. Er schilderte den Vorfall derart, dass er\nden Motorradfahrer, der sehr nahe aufgeschlossen habe, in der Galerie vor N.\nbemerkt habe. Ausgangs der Galerie habe er sich auf die vor ihm liegende Strecke konzentriert. Aus der Gegenrichtung sei Gegenverkehr in Form einer Fahrzeugkolonne von mindestens vier Fahrzeugen herangenaht. In dem Moment, als\ner die Fahrzeugkolonne erblickt habe, habe sich der Porsche, welcher an dritter\nStelle gefahren sei, auf seiner Fahrspur befunden. Er habe den Eindruck gehabt,\ndieser Wagen sei im Begriffe zu überholen, weshalb er sein Fahrzeug abgebremst habe. Nachdem er vom Gas weggegangen sei und das Fahrzeug schon\nautomatisch an Geschwindigkeit verloren habe, habe er noch leicht abgebremst.\nEr habe nicht an den hinter ihm herfahrenden Motorradfahrer gedacht, sondern\nreflexartig abgebremst, weil er im entgegenkommenden Fahrzeug eine Gefahr\ngesehen habe. Auf den Vorhalt der Aussage von F. bestritt P., dass er abrupt\nabgebremst habe. Er habe auch keinen Schikane-Stopp getätigt. Er habe den\nMotorradfahrer ja erst wenige Sekunden vor dem Unfall bemerkt. Er habe auch\nnicht grundlos abgebremst, sondern aus Sicherheitsgründen, weil er der Meinung\ngewesen sei, dass der Porsche überholen wollte. P. hielt daran fest, dass er den\nPorsche zum grössten Teil der Fahrzeugbreite auf seiner Fahrspur gesehen\nhabe (act. 3.14). G., der Fahrer des fraglichen Porsche, wurde am 20. Juli 2002\npolizeilich befragt. Er erklärte, von N. in Richtung M. in einer langen Fahrzeugkolonne mit zirka 50 - 60km/h gefahren zu sein. Es habe reger Gegenverkehr ge-\n2\n\n"}