In seiner Stellungnahme vom 8. Januar 2004 beantragt der Kreispräsident Luzein die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Auf die Begründung in den Rechtsschriften sowie auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, im folgenden eingegangen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :