D. Dagegen liessen Z. und A. mit Eingabe vom 5. Januar 2004 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden erheben. Ihre Rechtsbegehren lauten: „1. Ziffer 4 des Dispositivs der angefochtenen Einstellungsverfügung sei aufzuheben. 3