Hinzu kommt, dass schlicht kein Grund ersichtlich ist, weshalb Z. in Bezug auf die Dauer der Sitzung bewusst falsch ausgesagt haben sollte. Entscheidend ist die Frage, ob es tatsächlich eine frühere Unterredung mit D. gegeben hat - dies hat er bestätigt - und was anlässlich dieser Sitzung besprochen wurde. Die Frage der genauen Dauer der Sitzung ist diesbezüglich eher nebensächlich. Im Übrigen gilt darauf hinzuweisen, dass Z.s und D.s Zeitangaben keineswegs derart krass von einander abweichen. Gemäss D. hat die Sitzung 30 Minuten bis eine Stunde gedauert. Die von ihm genannte Minimalzeit entspricht demnach der von Z. genannten maximalen Dauer.