Mehr Gewicht ist bei solchen Angaben auf Nebenumstände zu legen, mit welchem einvernommene Personen Ereignisse vielfach verknüpfen (vgl. zum Ganzen Friedrich Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, System der Glaubwürdigkeitsmerkmale, 3. Auflage, 1993, S. 60). Solche Verknüpfungen hat der Angeschuldigte Z. denn auch gemacht, indem er erklärte, die Besprechung, an welcher D. teilgenommen habe, sei anlässlich eines unverhofften Besuchs der Eheleute zustande gekommen und diese Sitzung sei im Gegensatz zur zweiten von kurzer Dauer gewesen.