1997 stattgefunden, was nachweislich und eingestandenermassen nicht der Fall war. Datierungen eines Vorgangs aber auch Schätzungen, wie sie vorliegend die Angaben zur Sitzungsdauer darstellen, erweisen sich bei der Aussageprüfung oft als unzuverlässig und schwankend. Mehr Gewicht ist bei solchen Angaben auf Nebenumstände zu legen, mit welchem einvernommene Personen Ereignisse vielfach verknüpfen (vgl. zum Ganzen Friedrich Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, System der Glaubwürdigkeitsmerkmale, 3. Auflage, 1993, S. 60).