Desgleichen machte er in den späteren Einvernahmen auch widersprüchliche Angaben zur Dauer der Sitzung. Tatsache ist jedoch, dass Z. von Anfang an erklärte, es habe zwei Besprechungen gegeben, wobei die erste Besprechung, zu welcher D. dazugekommen sei, kurz gewesen und das Ehepaar damals unverhofft auf der Bank erschienen sei. An dieser Version hielt er fest. Dass sich der Angeschuldigte in Bezug auf die Daten und die Dauer der Sitzung korrigieren musste, erscheint in diesem Zusammenhang von 14