Wenn die Besprechung aber nachweislich am 3. April 1997 stattgefunden hat und der Kontrollkarton - wie D. versichert - anlässlich des Gesprächs, an dem er teilgenommen hat, nicht unterzeichnet wurde, folgt daraus, dass D. in seiner Notiz von zwei verschiedenen Besprechungen berichtet. Auffallend ist denn auch, dass D. für seine chronologische Schilderung grundsätzlich das Präsens verwendet, wohingegen er bei seinen Darlegungen zu dem von ihm mit dem Ehepaar X.-C. geführten Gespräch im Imperfekt berichtet und davon spricht, er habe die Beziehung bereits vorher auflösen wollen, doch sei die Kundenbeziehung infolge starker Opposition von Y. bestehen geblieben.