(Unterschrift der Kontoinhaberin). Da ich bereits vorher die Beziehung zum Kunden auflösen wollte, erklärte ich ihm in einem Gespräch, in Anwesenheit seiner Frau (Kontoinhaberin), dass die Bank A. die Bedingungen für eine Geschäftsbeziehung bestimmen würde und wenn er nicht einverstanden sei, müsse er die Beziehung mit uns auflösen." Wenn die Besprechung aber nachweislich am 3. April 1997 stattgefunden hat und der Kontrollkarton - wie D. versichert - anlässlich des Gesprächs, an dem er teilgenommen hat, nicht unterzeichnet wurde, folgt daraus, dass D. in seiner Notiz von zwei verschiedenen Besprechungen berichtet.