4.11.01) ausgewiesen ist, dass sich das Ehepaar an diesem Tag tatsächlich in der Bank in B. aufgehalten haben muss. Sodann gilt darauf hinzuweisen, dass es für die Tatsache, dass D. nicht den 21. März 1997, sondern den 1. April 1997 als wahrscheinlichen Besprechungstag nannte, durchaus eine Erklärung gibt. D. musste nämlich bankintern in einer chronologischen Schilderung seine Sicht zur Kundenbeziehung X.-C. wiedergeben. Diese Stellungnahme erfolgte ganz offensichtlich auf Grundlage eines von Z. erstellten Berichts (act. 1.10.). Letzterer nannte in seinem Protokoll den 1. April 1997 als Tag der Sitzung, an welchem alle Geschäfte besprochen wurden.