Ob später noch eine Sitzung stattgefunden habe, wisse er nicht. Er sei damals zwischen 30 Minuten und einer Stunde mit dem Ehepaar X.-C. und den Herren Z. und Y. zusammengesessen. Anlässlich seiner Konfronteinvernahme mit Y. vom 30. Januar 2003 (act. 4.7.) erklärte D., die Sitzung habe "anfangs April 1997, seiner Ansicht nach am 1. April 1997“ stattgefunden. Bei der gleichentags erfolgten Konfronteinvernahme mit Z. (act. 4.6.) gab D. an, er könne sich bezüglich des Datums der Sitzung nicht festlegen. Er habe an einer Besprechung mit dem Ehepaar X.-C. teilgenommen und an dieser Sitzung seien während rund einer halben Stunde genau die erwähnten Punkte erörtert worden.