An diesem Tag habe er - Y. - sich ca. eine Viertelstunde im Büro aufgehalten. Selbst Y. habe anlässlich der Konfronteinvernahme mit D. anerkannt, dass er sich am 21. März 1997 zumindest kurz mit den Eheleuten X.-C. getroffen habe. Daraus gehe einerseits hervor, dass Y. am 21. März 1997, falls die Besprechung wirklich stattgefunden habe, die Eheleute X.-C. getroffen habe. Andererseits 6 stehe aber auch fest, dass er sich während der Viertelstunde, als über die Devisengeschäfte geredet wurde, im Büro aufgehalten habe.