bestätigen, dass die Unterzeichnung des Kreditvertrages und des Formulars „Forward Contracts and Options" anlässlich dieser Besprechung thematisiert worden sei. Sodann hätten die Zeugen ausgesagt, sie hätten nie Instruktionen erhalten. D. habe jedoch solche Instruktionen bestätigt. Dies belege, dass die Zeugen es anlässlich der Einvernahme mit der Wahrheit nicht so genau genommen hätten. 2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden daraufhin eine entsprechende Strafuntersuchung. Mit deren Durchführung wurde das Untersuchungsrichteramt G. beauftragt.