A.1. Am 20. Februar 1995 eröffnete X. bei der Zweigniederlassung der Bank A. in B. ein Konto. Dafür unterzeichnete sie die für eine einfache, ausschliesslich auf „Habenbasis" geführte Bankbeziehung im Private-Banking Bereich üblichen Konto-Eröffnungsformulare. Von Anbeginn der Bankbeziehung erteilte X. ihrem Ehemann, C., eine umfassende Kontovollmacht. Die Korrespondenz sollte banklagernd gehalten werden. Am 8. März 1996 unterzeichnete C. einen allgemeinen Pfandvertrag samt Abtretungserklärung zu Gunsten der Bank A.. Schliesslich unterzeichnete X. am 9. August 1996 noch einen Basis-Treuhandvertrag mit der Bank.